Auf einen Blick
Die Wühlmaus ist als kleiner Plagegeist bekannt, welcher Deinen Garten unsicher macht. Er vergeht sich an sämtlichen Pflanzen und Wurzeln, die dem Hunger nicht standhalten. Sie gehen nach kurzer Zeit ein und der Garten verliert seine Schönheit.
Am liebsten würdest Du mit aller Härte gegen die Wühlmaus vorgehen. Davon erhoffst Du Dir, dass die Wühlmausbekämpfung zügig gelingt und das Tier Deinen Garten verlässt. Doch sind Deinem Vorhaben hier Grenzen gesetzt und steht die Wühlmaus womöglich unter Naturschutz? Erfahre, was bei der Wühlmausbekämpfung erlaubt ist und inwiefern der Tierschutz hierbei eine Rolle spielt.
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Steht die Wühlmaus unter Naturschutz?
Einige Tierarten sind in Deutschland vom Aussterben bedroht. Sie erweisen sich als nützlich und die Bekämpfung dieser Tiere ist streng verboten. Darunter zählt unter anderem der Maulwurf, welcher für Gärtner zwar lästig, aber wichtig für das ökologische Gleichgewicht ist. Denn der Maulwurf frisst Larven von Schädlingen und verhindert auf diese Weise deren Ausbreitung. Somit erfüllt Er eine wichtige Aufgabe für die Landwirtschaft, indem er Schädlinge im Zaum hält.
Für die Wühlmaus ist dies allerdings nicht der Fall. Sie ist weder vom Aussterben bedroht, noch als Nützling bekannt. Sie wird als Schädling eingestuft, welche für Gärtner nicht nur nervig, sondern bedrohlich ist. Denn Sie frisst sämtliche gesunde Wurzeln an und reduziert auf diesem Wege die Ernte.
Die Wühlmaus steht also nicht unter Arten- oder Naturschutz. Bei der Bekämpfung der Wühlmäuse sind weite Grenzen gesetzt, die nicht so eng sind, wie beim Maulwurf.
Grundlage des Tierschutzgesetzes
Wühlmäuse stehen nicht unter einem strengeren Arten- oder Naturschutz. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Du mit diesen Tieren anstellen kannst, was Du möchtest. Es sind weiterhin die Regeln des Tierschutzes bei der Wühlmausbekämpfung zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist hierfür das Tierschutzgesetz[1]https://www.buzer.de/4_Tierschutzgesetz.htm (TierSchG). Betreffend der Bekämpfung von Wühlmäusen steht dazu in §4 Abs. 1 geschrieben:
Tierschutzgesetz (TierSchG) §4 Abs. 1
„Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“
Aus den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes ergeben sich folgende Sachverhalte:
Das Töten der Wühlmaus ist grundsätzlich zur Schädlingsbekämpfung erlaubt. Dies steht auch Privatleuten zu, die über keine Fachausbildung verfügen. Der Kauf sowie der Einsatz von entsprechenden Wühlmausgiften oder Fallen ist erlaubt.
Gifte oder Fallen darfst Du gegen die Wühlmäuse nutzen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass keine unnötige Schmerzen zugefügt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Du sicherstellen musst, dass die Geräte einwandfrei funktionieren und das Gift entsprechend ausgelegt wird. Dann ist der Gebrauch im Garten zulässig.
Die Nutzung von Wühlmausgiften oder Fallen ist nicht ausschließlich Schädlingsbekämpfern vorbehalten. Auch Privatleute dürfen diese Produkte verwenden. Ein Sachkundenachweis ist ebenfalls nicht notwendig. Dennoch ist auf einen fachgerechten Gebrauch zu achten. Lies Dir hierzu die Hinweise des Herstellers durch, um einen sicheren Einsatz zu gewährleisten.
Welche Bekämpfungsmaßnahmen sind erlaubt?
Gegen die Wühlmäuse darfst Du sowohl tödliche Gifte als auch Fallen verwenden. Ebenso sind Vergrämungsmethoden, wie Rauchgase oder andere Gerüche gegen die Wühlmaus erlaubt. Dabei ist auf den fachgerechten Umgang zu achten.
Beim Einsatz des Wühlmausgiftes musst Du dieses tief in die Gänge auslegen. Verschließe danach die Öffnung des Ganges und kontrolliere regelmäßig das Gift. Dann ist sichergestellt, dass keine anderen Tiere zu Schaden kommen. Besondere Vorsicht ist bei Kleinkindern oder Haustieren geboten. Nach dem Auslegen des Wühlmausgiftes sollten diese am besten den Garten nicht mehr betreten. Nach dem erfolgreichen Einsatz entfernst Du die tödlichen Gifte wieder.
Im Handel stehen die unterschiedlichsten Wühlmausfallen zur Verfügung. Hierbei darfst Du auf die gängigsten Varianten zurückgreifen. Dazu gehören:
Vor dem Gebrauch musst Du sicherstellen, dass die Fallen zuverlässig auslösen. Dies ist insbesondere bei älteren Modellen wichtig, deren Mechanismus bereits abgenutzt sein könnte. Probiere die Fallen zunächst mit Attrappen aus. So stellst Du fest, ob die Kraft ausreicht, um die Wühlmaus mit einem Schlag zu töten.
Nicht erlaubt ist der Einsatz von Klebefallen. Diese setzen die Wühlmaus einem zu großen Stress aus und gehen mit unnötigen Qualen einher. Daher sind Klebefallen zur Bekämpfung von Wühlmäusen oder Ratten in Deutschland verboten.
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Diese Strafen drohen
Hältst Du Dich nicht an die Rahmenbedingungen des Tierschutzgesetzes oder kommen andere Lebewesen zu Schaden, drohen empfindliche Strafen. Dies ist speziell bei einer Verwechslung zwischen Maulwurf und Wühlmaus möglich.
Tötest Du einen Maulwurf, geht dies, je nach Bundesland, mit einem Bußgeld von bis zu 65.000 Euro einher. Allein das Aufstellen der Fallen ist mit einer Strafe belegt, wenn ein Maulwurf sich in der Nähe befindet.
Bevor Du daher die Wühlmaus bekämpfst, musst Du sicherstellen, dass es sich tatsächlich um diesen Schädling und nicht um einen anderen, harmlosen Gartenbewohner handelt. Führe hierzu am besten die Verwühlprobe durch und schaue, wie die Hügel beschaffen sind. Flache Wühlmausgänge direkt unter der Oberfläche und Ausgänge, die mit Wurzeln bedeckt sind, deuten klar auf den Schädling hin.
Der Schutz der Wühlmaus
Wühlmäuse oder Schermäuse gelten als Schädlinge, welche gesunde Pflanzenarten annagen und zu deren Absterben führen. Sowohl in der Natur als auch im Garten sind Sie als Nagetiere bekannt, die beträchtliche Schäden hinterlassen. Daher ist der Schutz dieser Nager wenig ausgeprägt und Sie gelten als Plage.
Hast Du Wühlmäuse im Garten, darfst Du diese mit tödlichen Mitteln bekämpfen. Wühlmäuse stehen nicht unter Naturschutz. Bei Ihnen kommt lediglich das Tierschutzgesetz zum Tragen, welches besagt, dass bei der Tötung unnötige Qualen zu vermeiden sind. Bei der Anwendung von Giften oder tödlichen Fallen musst Du auf den fachgerechten Einsatz achten. Kontrolliere sowohl die Auslegestellen als auch die Fallen regelmäßig.
Indem Du diese Grundlagen beachtest, darfst Du die Wühlmäuse bekämpfen, ohne dass eine Strafe droht. So schützt Du die Blumenzwiebeln und das Wurzelgemüse effektiv und musst nicht einfach zusehen, wie die Wühlmäuse im Garten einen größeren Schaden hinterlassen.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
1 | https://www.buzer.de/4_Tierschutzgesetz.htm |
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Sebastian Jacobitz
Ich bin Sebastian Jacobitz, Schädlingsbekämpfer aus Leidenschaft. Mit einem Abschluss im Wirtschaftsingenieurwesen von der BTU-Cottbus und jahrelanger Erfahrung in der Branche widme ich mein Leben dem Schutz von Häusern und Unternehmen vor ungebetenen Gästen. Von Ameisen über Nagetiere bis hin zu Insekten – meine Mission ist es, eine ungezieferfreie Umgebung zu schaffen und gleichzeitig umweltverträgliche Lösungen zu finden.