Auf einen Blick
Wühlmäuse stellen eine ernstzunehmende Bedrohung für Deinen Garten dar. Sie fressen die Wurzeln der Pflanzen an und vernichten auf zügige Weise die gesamte mögliche Ernte.
Nachvollziehbar ist das Bedürfnis, die Wühlmaus eigenständig zu vertreiben. Möglich ist dies mit dem Einsatz eines Wühlmausgiftes oder von Fallen.
Ist das Aufstellen der Wühlmausfallen auch für Laien erlaubt oder Du musst Du dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Beachte die nachstehenden Einschränkungen, damit die Bekämpfung der Wühlmaus im legalen Rahmen bleibt.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Wühlmaus ist in Deutschland als Schädling anerkannt. In großer Zahl fallen die kleinen Nagetiere in den Gärten ein und beschädigen dort die Pflanzen. Diese sind so immens geschwächt, dass sie sich von dem Angriff nicht mehr erholen.
In der Bundesartenschutzverordnung[1]https://www.bmuv.de/gesetz/verordnung-zum-schutz-wild-lebender-tier-und-pflanzenarten ist geregelt, welche Tiere in Deutschland besonders geschützt sind. Das Bekämpfen oder Töten dieser Arten ist verboten und steht unter Strafe. Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 65.000€.
Keine geschützte Art
Die Wühlmaus gilt allgemein als Schädling und der Bestand ist nicht bedroht. Daher ist das Bekämpfen und Aufstellen der Fallen auch für Laien erlaubt. Auf Deinem Privatgrundstück musst Du keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, wenn Du die Wühlmaus töten möchtest.
Die Wühlmaus ist in der Liste der geschützten Arten nicht aufgeführt. Sie ist im Bestand nicht bedroht und erweist sich nicht als besonders nützlich. Daher ist ein Schutz vom Gesetze her für Wühlmäuse nicht vorgesehen.
Dies bedeutet, dass Du die Wühlmaus legal bekämpfen darfst. Dazu gehört auch die Tötung der Tiere. Besondere Voraussetzungen, wie einen Jagdschein oder einen Sachkundenachweis benötigst Du für das Aufstellen der Wühlmausfallen nicht. Es ist Dir erlaubt, die Wühlmäuse sowohl zu fangen als auch zu töten, da diese als Schädlinge gelten.
Tierleid minimieren
Das Töten der Wühlmäuse steht nicht unter Strafe und die Anwendung der entsprechenden Fallen ist legal. Daraus ist aber nicht zu folgern, dass Du die Tiere auf jegliche erdenkliche Weise töten darfst. Immerhin handelt es sich um Lebewesen und im Paragraph 4 Absatz 1 des TierSchG ist geregelt, dass bei der Tötung keine unvermeidbaren Schmerzen auftreten dürfen. Die Wühlmaus sollte also so schnell und schmerzlos der Falle erliegen.
Um diese Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einzuhalten, sind folgende Hinweise beim Aufstellen der Wühlmausfallen zu beachten.
Funktionsfähigkeit
Oberstes Gebot ist, dass die Wühlmausfalle effektiv zuschlägt. Sie muss eine solch hohe Kraft aufbringen, dass die Nagetiere nicht überleben, sondern sofort verenden.
Prüfe vor dem Aufstellen der Fallen, ob diese wie gewünscht funktionieren. Löse den Mechanismus aus, um die Kraft abzuschätzen.
Zuverlässige Wirkung
Um das Tierleid zu minimieren, muss die Falle zuverlässig die Wühlmaus töten. Prüfe bei älteren Modellen, ob deren Schlagkraft noch ausreichend hoch ist. Kaufe im Zweifel neue, effektive Fallen, bei denen die Wühlmäuse keine Überlebenschance besitzen.
Insbesondere bei älteren Fallen ist Vorsicht geboten. Sie könnten nicht mehr zuverlässig zuschlagen und sind mittlerweile zu schwach, um das Tier auf der Stelle zu töten. Sieh von dem Einsatz älterer Modelle lieber ab und kaufe neue Wühlmausfallen, die zuverlässig funktionieren. Da die Kosten ohnehin relativ gering sind, lohnt sich der Kauf neuer Fallen, da diese zuverlässiger arbeiten und das Tierleid sich in Grenzen hält.
Regelmäßige Kontrolle
Dennoch kann es vorkommen, dass eine Wühlmaus nicht sofort verendet, sondern verletzt in der Falle liegt. Um weiteres Leid zu ersparen, musst Du das Tier in dieser Situation selbst erlegen. Kontrolliere die Stellen, an denen Du die Fallen ausgebracht hast, mehrmals täglich. So müssen die Wühlmäuse nicht unnötig Zeit in diesem schwerverletzten Zustand verbringen.
Gleiches gilt auch, wenn Du Lebendfallen gegen die Wühlmäuse einsetzt. Sind die Tiere einmal gefangen, stellt dies einen hohen Stress dar. Bringe die Nagetiere so schnell wie möglich an einen sicheren Ort, um Sie dort auszusetzen.
Keine Maulwürfe in der Nähe
Die Wühlmäuse sind vom Gesetz her nicht besonders geschützt. Anders sieht dies beim Maulwurf aus, welcher gerne mit einer Wühlmaus verwechselt wird.
Die Maulwurfshügel mögen zwar störend im Garten sein, doch das Tier erfüllt wichtige Aufgaben und der Bestand ist bedrohlich niedrig. Der Einsatz von Fallen gegen den Maulwurf ist streng verboten und allein das Aufstellen geht mit einem Bußgeld einher.
Führe eine Verwühlprobe durch und stelle sicher, dass sich kein Maulwurf in der Nähe der Wühlmausfallen aufhält. Dann ist der Einsatz unbedenklich und die nützlichen Tiere kommen nicht zu Schaden.
Legal die Wühlmäuse bekämpfen
Haben sich Wühlmäuse im Garten eingefunden, musst Du dies nicht akzeptieren. Selbst als Laie ist das Aufstellen der Fallen erlaubt, um die eigenen Pflanzen zu schützen.
Sowohl Lebendfallen als auch Schussfallen darfst Du einsetzen. Halte Dich an die Anwendungshinweise des Herstellers und gehe fachgerecht mit den Fallen um. Indem Du die entsprechenden Vorkehrungen triffst, vermeidest Du ein unnötiges Leid der Wühlmäuse und stellst einen sorgsamen Umgang mit den Fallen sicher. Dann ist die Anwendung der Fallen legal und die Bekämpfung von Wühlmäusen im privaten Garten[2]https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/pflege/giftfrei/behandeln/24787.html erlaubt.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
1 | https://www.bmuv.de/gesetz/verordnung-zum-schutz-wild-lebender-tier-und-pflanzenarten |
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2 | https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/pflege/giftfrei/behandeln/24787.html |
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Sebastian Jacobitz
Ich bin Sebastian Jacobitz, Schädlingsbekämpfer aus Leidenschaft. Mit einem Abschluss im Wirtschaftsingenieurwesen von der BTU-Cottbus und jahrelanger Erfahrung in der Branche widme ich mein Leben dem Schutz von Häusern und Unternehmen vor ungebetenen Gästen. Von Ameisen über Nagetiere bis hin zu Insekten – meine Mission ist es, eine ungezieferfreie Umgebung zu schaffen und gleichzeitig umweltverträgliche Lösungen zu finden.