Auf einen Blick

  • Rattenbefall ist meldepflichtig, um Krankheitsübertragung und Ausbreitung zu verhindern.
  • Meldepflicht bei Verdacht auf mehrere Ratten im Haus oder Garten, Meldestelle variiert je nach Bundesland.
  • Erkennungszeichen: Rattenkot, Laufspuren, starker Geruch und Verstecke.
  • Als Hauseigentümer bist Du verantwortlich für Rattenbekämpfung und trägst die Kosten; als Mieter informiere den Vermieter.
Ratten Steckbrief

Ratten stellen eine Gefahr für Deine Gesundheit dar. Sie gelten als Überträger von mehr als 100 Krankheiten. Einen Rattenbefall musst Du ernstnehmen und schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen, um die Schädlinge zu vertreiben.

Deinen Vermieter musst Du von dem Befall unterrichten. Schließlich könnten bauliche Mängel verantwortlich dafür sein, dass die Ratten sich im Haus oder der Wohnung einnisten.

Doch musst Du den Rattenbefall auch an eine Behörde melden und welche Folgen ergeben sich für Dich?

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Der Meldepflicht nachkommen

Haben sich Ratten in Deinem Garten, dem Haus oder der Wohnung eingefunden, ist dies meldepflichtig. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, wenn durch die Nähe zum Menschen Krankheiten übertragen werden.

Den Rattenbefall erkennen

Eine einzelne Ratte in Deiner Nähe musst Du noch nicht melden. Findest Du aber Anzeichen vor, dass sich mehrere Tiere bei Dir fest eingenistet haben, musst Du diesen Verdacht an das Ordnungsamt oder Gesundheitsamt melden. Die genaue Zuständigkeit ist vom Bundesland abhängig.

Um die Rattenpopulation unter Kontrolle zu behalten, besteht daher eine Meldepflicht. Dies gilt sowohl für Privatgrundstücke als auch im öffentlichen Raum.

Anhand der Informationen können die Behörden effizienter die Rattenbekämpfung durchführen. Die Gefahr einer Krankheitsübertragung oder gar der Ausbreitung einer Seuche, sollen auf diese Weise minimiert werden.

Welche Behörde musst Du informieren?

In jedem Fall muss Deine Stadt oder die Gemeinde von dem Rattenbefall in Kenntnis gesetzt werden. Zuständig sind entweder das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt. Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, sodass Du Dich vorher informieren solltest, bei welcher Verwaltung Du der Meldepflicht nachkommst.

Bei den meisten Bundesländern ist mittlerweile eine Meldung über ein Online-Portal möglich. Diese findest Du mithilfe einer einfachen Google-Suche bezüglich Deines Orts und der Meldepflicht bei Ratten.

Alternativ sind die Meldungen auch telefonisch oder postalisch möglich. Hierfür stehen in der Regel Formulare bereit, die Du ausfüllen musst. Darin gibst Du etwa den Ort, das Ausmaß des Rattenbefalls sowie das Datum an.

Wann ist eine Meldung notwendig?

Hast Du nur eine einzelne Ratte entdeckt, die vielleicht über das Grundstück gerannt ist, musst Du dies nicht melden. Dabei ist noch von keiner Gesundheitsgefahr auszugehen.

Nisten sich die Ratten allerdings bei Dir ein und vermutest Du, dass sich mehrere Tiere dort befinden, ist eine Meldung notwendig. Eine feste Grenze gibt es jedoch nicht, sodass Du selbst einschätzen musst, ob die Meldung sinnvoll ist. Im Zweifel kommst Du der Meldepflicht lieber früher nach.

Woran erkennst Du den Rattenbefall?

Die Ratten sind äußerst scheue Tiere und meiden den Kontakt mit dem Menschen. Daher wirst Du selten die Nagetiere zu Gesicht bekommen. Zudem sind Sie nachtaktiv und halten sich tagsüber im Versteck auf. Erst während der Dunkelheit trauen Sie sich aus Ihrem Nest und gehen auf die Futtersuche.

Achte auf die folgenden Anzeichen, um den Rattenbefall zu erkennen.

Rattenkot

Die Ratten gelten als Allesfresser und sind wenig wählerisch. Frischer Rattenkot ist leicht glänzend, maximal 2cm lang und spiralförmig. Meist nutzen die Ratten einen bestimmten Bereich, wo Sie regelmäßig Ihre Notdurft verrichten. Anhand der Menge des Rattenkots lässt sich abschätzen, wie stark der Rattenbefall ist.

Laufspuren

Haben sich die Ratten auf dem Dachboden oder anderen eher selten frequentierten Bereichen eingenistet, kannst Du die Tiere anhand der Laufspuren identifizieren. Neben den kleinen Pfoten sind Schmierspuren des Schwanzes ein Hinweis darauf, dass sich Ratten bei Dir befinden. Achte daher besonders auf dem Dachboden, dem Keller oder dem Abstellraum auf diese Spuren auf dem staubigen Boden.

Geruch

Die Ratten gehen im Haus mit einem starken Geruch einher. Sie hinterlassen jede Menge Rattenkot und Urin, welche einen beißenden Geruch verbreiten. Dieser Ammoniakgeruch ist beißend in der Nase und unangenehm.

Noch intensiver ist der Geruch, wenn sich tote Ratten in der Nähe befinden. Dies deutet auf einen stärkeren Befall hin und sollte umgehend mit Maßnahmen der Rattenbekämpfung einhergehen.

Verstecke

Vermutest Du, dass sich die Ratten bei Dir eingenistet haben, dann suche die Verstecke auf. Ratten im Garten graben etwa kleine Löcher, um sich dort zu verstecken.

Auf dem Dachboden kannst Du den Geräuschen folgen, die die Ratten beim Bau des Nestes verursachen. Verfolge die Laufspuren, um herauszufinden, welche Bereiche die Ratten regelmäßig frequentieren und wo Sie sich tagsüber aufhalten.

Welche Folgen gehen mit der Meldepflicht einher?

Die Meldepflicht dient in erster Linie dazu, die Stadt oder Gemeinde über den Rattenbefall zu informieren. Handelt es sich etwa um einen öffentlichen Platz, dann ist die Stadt für die Bekämpfung der Ratten zuständig. Entdeckst Du also einige Ratten im Park oder anderen Orten, kannst Du dies melden.

Auf Deinem Privatgrundstück geht die Meldung jedoch zunächst mit keinen weiteren Folgen einher. Du erhältst vielleicht Tipps zur Rattenbekämpfung und der weiteren Vorgehensweise, grundsätzlich bist Du aber selbst dafür zuständig, die Ratten zu vertreiben.

Die Ratten vertreiben

Für die Rattenbekämpfung in Deinem Eigentum bist Du zuständig. Mieter müssen sich hingegen an den Vermieter wenden. Die Behörden sind nicht verantwortlich für die Schädlingsbekämpfung im Privatraum.

Zunächst kannst Du es mit einfachen Hausmitteln versuchen, die Ratten zu vertreiben. Bei einem kleinen Befall mag dies noch erfolgversprechend sein.

Ist der Befall jedoch ausgeprägter, sind Rattenfallen, Rattengift oder der Schädlingsbekämpfer die richtigen Mittel, um die Nagetiere zu bekämpfen.

Für die Kosten der Rattenbekämpfung kommst Du selbst auf. Eine Kostenübernahme durch die Stadt ist nicht möglich. Daher solltest Du schon bei den ersten Anzeichen Maßnahmen ergreifen, um den Befall unter Kontrolle zu bringen.

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Wie gehen Mieter mit dem Rattenbefall um?

Als Mieter musst Du die Ratten dem Vermieter anzeigen. Es liegt dann in seiner Verantwortung der Meldepflicht an die Behörde nachzukommen. Auch die Beseitigung übernimmt in der Regel der Vermieter.

Zögerst Du jedoch mit der Meldung gegenüber dem Vermieter oder ist klar nachzuweisen, dass Du verantwortlich für den Befall bist, könnten die Kosten zu Deinen Lasten fallen. Lasse daher keine Lebensmittel offen herumstehen und entsorge Essensreste nicht in der Toilette.

Kümmert sich der Vermieter nicht um den Rattenbefall, ist eine Mietminderung zulässig. Sprich Dich am besten mit dem Mieterschutzverein ab. Dann setzt Du die Mietminderung korrekt um und der Vermieter wird eher zur Bekämpfung der Ratten bewegt.

Die Meldepflicht bei Ratten

Ratten erweisen sich als gefährliche Schädlinge. Sie gelten als Krankheitsüberträger, die in der Nähe von Menschen eine Seuchengefahr darstellen. Ratten kontaminieren die Lebensmittel und von dort oder dem Rattenkot können die Erreger auf den Menschen übergehen.

Um solch eine Gefahr zu vermeiden, besteht bei der Anwesenheit der Ratten eine Meldepflicht. Gegenüber dem Ordnungsamt oder dem Gesundheitsamt, zeigst Du den Rattenbefall an.

Für die Rattenbekämpfung sind Du oder Dein Vermieter zuständig. Auch die Kosten werden nicht übernommen. Daher dient die Meldepflicht eher als Information über die Ausbreitung der Rattenpopulation in Städte und Gemeinden. Dadurch kann die zuständige Behörde einen langfristigen Plan zur Eindämmung der Ratten ausarbeiten und erfahren, welche Bereiche besonders von den Nagetieren in Anspruch genommen werden.

Häufige Fragen

Die Zuständigkeit ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Anzuzeigen ist der Rattenbefall in der Regel beim Ordnungsamt oder dem Gesundheitsamt. Dies kannst Du meist bequem online über ein Portal durchführen. Auch per E-Mail oder telefonisch ist die Meldung möglich.

Der Befall ist sowohl auf dem privaten Grundstück als auch im öffentlichen Raum meldepflichtig. Entdeckst Du die Ratten im Garten, musst Du dies melden. Bei einem einzelnen Tier, welches an der Grundstücksgrenze vorbeihuscht, ist dies noch nicht notwendig. Liegen aber klare Zeichen vor, dass sich die Ratten eingenistet haben, musst Du dies melden.

Bei einem Rattenbefall auf einem Privatgrundstück steht das Gesundheitsamt zunächst beratend zur Seite. Für die Bekämpfung bist Du selbst verantwortlich. Lediglich bei einem besonders großen Befall oder falls die Ratten sich auf öffentlichem Grund ausbreiten, ergreift das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Bekämpfung.

Für die Bekämpfung der Ratten auf Deinem Grundstück bist Du selbst verantwortlich und trägst auch die Kosten dafür. Als Mieter ist jedoch der Vermieter verantwortlich für die Beseitigung der Ratten. Mieter müssen die Kosten nur dann tragen, wenn diese eindeutig für den Rattenbefall verantwortlich waren.

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Sebastian Jacobitz

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