Auf einen Blick
Ein Rattenbefall stellt eine schwerwiegende Gefahr im Garten oder dem Haushalt dar. Die Nagetiere gelten als vielseitige Krankheitsüberträger und fressen Deine Lebensmittelvorräte an. Daher ist eine rasche Bekämpfung notwendig.
Zur Rattenbekämpfung stehen Dir verschiedene Mittel zur Verfügung. Diese setzen entweder auf das Vertreiben der Tiere oder das Töten. Letzteres mag zwar grausam klingen, doch anders lässt sich ein Rattenbefall kaum in den Griff bekommen.
Als Privatperson könntest Du Dir hierbei die Frage stellen, ob der Einsatz von Schlagfallen gegen Ratten verboten ist. Wie sieht die rechtliche Lage aus und darfst Du diese Art von Rattenfallen zur Bekämpfung der Schädlinge einsetzen?
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Grundlagen der Rattenbekämpfung
Ratten gelten in Deutschland als Schädlinge. Sie stellen aufgrund der Anzahl und der Gefährlichkeit eine Plage dar, die unter Kontrolle behalten werden muss. Findest Du die Ratten bei Dir vor, musst Du diesen Befall melden. Hierfür sind das Gesundheitsamt oder das Ordnungsamt die richtigen Ansprechpartner. Als Mieter musst Du zudem Deinen Vermieter darauf hinweisen. Anschließend ist dieser in der Verantwortung, die Schädlingsbekämpfung zu übernehmen.
Aufgrund des Status als Schädlinge ist das Bekämpfen der Ratten für Privatpersonen auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Du darfst die Tiere sowohl einfangen als auch töten. Dabei ist nicht natürlich darauf zu achten, dass keinerlei andere Tiere einem Risiko ausgesetzt sind oder zu Schaden kommen.
Grundsätzlich ist hiervon auch das Aufstellen der Rattenfallen betroffen. Diese darfst Du als Laie selbst ohne Sachkundenachweis oder anderen Fähigkeiten aufstellen. Die Fallen sind frei in Deutschland verkäuflich und die Anwendung erlaubt. Halte Dich hierbei an die Hinweise des Herstellers, um einen sachgemäßen Gebrauch sicherzustellen.
Einhaltung des Tierschutzgesetzes
In Deutschland darfst Du die Ratten legal töten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dabei jedes Mittel erlaubt ist. Grundlage für das Töten der Ratten oder Mäuse ist das Tierschutzgesetz § 4 Abs. 1[1]https://tierschutzgesetz.net/paragraph-4 . Dieses besagt: „[…] erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. […]“
Vermeiden unnötiger Qualen
Als Privatperson darfst Du Schlagfallen auf Deinem Grundstück aufstellen. Hierbei musst Du sicherstellen, dass die Fallen zuverlässig funktionieren und unmittelbar die Schädlinge töten. Es darf keine Qualen erleiden. Dann sind die Schlagfallen mit dem Tierschutzgesetz vereinbar.
Das Tierschutzgesetz stellt die Basis für den Einsatz der Schlagfallen dar. Diese sind grundsätzlich erlaubt, da die Ratte unverzüglich und ohne zusätzlichen Qualen verendet. Die Schlagkraft der Fallen ist so enorm, dass die Tiere auf der Stelle tot sind.
Die Anwendung der Schlagfallen gegen Ratten ist vom Gesetz her in Deutschland erlaubt. Diese verstoßen nicht gegen das Tierschutzgesetz und der Gebrauch ist auch für Privatpersonen vorgesehen.
Unsachgemäßer Gebrauch
Gehst Du mit den Schlagfallen verantwortungsbewusst um und setzt nur Produkte ein, die speziell gegen die Ratten gerichtet sind, darfst Du diese auf dem eigenen Grundstück zur Schädlingsbekämpfung einsetzen. Dies besagt allerdings nicht, dass jegliche Schlagfallen erlaubt sind. Folgende Einschränkungen bestehen, die mitunter zu Strafen führen könnten.
Ältere Schlagfallen
Schlagfallen sind in der Gestaltung relativ simpel. Sie besitzen nur die Feder und einen Bügel, welcher ausgelöst auf die Ratte nieder schnellt. Entdeckst Du die Ratten, könntest Du noch ältere Schlagfallen aus dem Keller hervorkramen und diese einsetzen. Dies könnte sich allerdings als illegal herausstellen.
Funktionsfähigkeit prüfen
Stellst Du ältere Schlagfallen auf, dann teste zunächst den Mechanismus. Dieser muss kräftig genug sein, um die Ratten auf der Stelle zu töten. Andernfalls lohnt es sich in neue Fallen zu investieren, da diese nicht nur besser mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind, sondern auch die Rattenplage effektiver bekämpfen.
Denn vor dem Gebrauch der älteren Schlagfallen musst Du prüfen, ob diese noch zuverlässig auslösen und die notwendige Kraft aufbringen, um die Ratte zu töten. Ist die Feder abgenutzt und der Mechanismus funktioniert nicht mehr einwandfrei, könnte das Tier lediglich unter dem Bügel gequetscht werden, ohne es zu töten. Es erleidet dann unnötige Qualen, die Du dringend vermeiden musst.
Im Zweifel bietet es sich daher an, lieber neue Schlagfallen zu kaufen. Diese kosten in größerer Stückzahl ohnehin nicht mehr als 10 bis 20 Euro. Dies erweist sich sowohl für das Wohl der Tiere als auch zur Schädlingsbekämpfung als deutlich bessere Option.
Große Schlagfallen
Spezielle Schlagfallen zum Töten der Ratten darfst Du ohne Einschränkung in Deinem Garten oder Haushalt aufstellen. Anders sieht dies jedoch mit größeren Schlagfallen aus, die etwa bei der Wildjagd eingesetzt werden. Diese fangen die Tiere zwar ein, führen aber nicht zum Tod. Daher sind sie mit größeren Qualen verbunden, was zum Verbot der Nutzung geführt hat.
Bei der Verwendung der Schlagfallen musst Du darauf achten, dass diese für die Ratten ausgelegt sind und es sich nicht um größere Wildfallen handelt. Diese stellen nicht nur eine Gefahr für die Tiere dar, sondern sind zum Töten der Ratten ohnehin ungeeignet.
Gesetzliche Grundlage der Schlagfalle
Die Nagetierbekämpfung möchtest Du selbst in die Hand nehmen und nicht warten, bis ein Profi Rattenfallen aufstellt. Dies ist verständlich, hinterlassen die Ratten doch enorme Schäden und gelten als gefährlich.
Das Aufstellen der Schlagfallen ist in Deutschland auch als Privatperson auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Hierbei musst Du die Vorgaben des Tierschutzgesetzes einhalten. Die Ratte darf keinen unnötigen Schmerzen ausgesetzt werden und es darf keine Gefahr für andere Tiere bestehen.
Wende die Rattenfallen sachgerecht an und gehe verantwortungsbewusst vor. Dann verstößt Du mit solch einer Rattenfalle nicht gegen geltendes Recht und musst keine Strafe befürchten.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
1 | https://tierschutzgesetz.net/paragraph-4 |
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Sebastian Jacobitz
Ich bin Sebastian Jacobitz, Schädlingsbekämpfer aus Leidenschaft. Mit einem Abschluss im Wirtschaftsingenieurwesen von der BTU-Cottbus und jahrelanger Erfahrung in der Branche widme ich mein Leben dem Schutz von Häusern und Unternehmen vor ungebetenen Gästen. Von Ameisen über Nagetiere bis hin zu Insekten – meine Mission ist es, eine ungezieferfreie Umgebung zu schaffen und gleichzeitig umweltverträgliche Lösungen zu finden.