Auf einen Blick

  • Marder sind nachtaktive Säugetiere, die gerne in Dachböden oder Motorhauben nisten und Kabel anbeißen können.
  • Ein Marderschreck sendet Ultraschalltöne aus, um Marder fernzuhalten, die normalerweise für Menschen unhörbar sein sollten.
  • Wenn der Marderschreck falsch eingestellt oder defekt ist, können die Töne für Menschen hörbar und gesundheitsschädlich werden.
  • Bei Lärmbelästigung durch einen Marderschreck kannst du zunächst das Gespräch suchen, bei Bedarf aber auch rechtliche Schritte einleiten.
Marder Steckbrief

Mit dem Einsatz eines Marderschrecks besteht das Ziel, diese nervigen Raubtiere fernzuhalten. Aufgrund des aggressiven Revierverhaltens vergehen sich Marder häufig an Kabel im Motorraum. Dies könnte unbemerkt zu einer Gefahr werden, wenn während der Fahrt das Fahrzeug nicht mehr wie gewünscht funktioniert und ein Defekt auftritt. Ebenso suchen Marder gerne den Hühnerstall auf, um dort Ihre Beute zu erlegen.

Einmal installiert sendet der Marderschreck einen Ton im Ultraschallbereich aus, welcher für den Menschen eigentlich nicht hörbar ist. Doch was passiert, wenn Du Dich trotzdem von diesem Gerät beeinträchtigt fühlst? Darfst Du vom Nachbarn verlangen, dass er den Marderschreck abmontiert?

Den Marderschreck hören

Eigentlich sind die Geräte so eingestellt, dass sie nur Töne abgeben, die für die feinen Ohren des Marders wahrnehmbar sind und nicht für den Menschen. Denn das Hörvermögen des Marders ist dem Menschen weit überlegen.

Bei Erwachsenen liegen die maximalen hörbaren Frequenzen in einem Bereich von 16 bis 19 Kilohertz. Kinder hingegen können noch Frequenzen von etwas mehr als 20 Kilohertz hören.

Im Normalfall sollte der Marderschreck nur Frequenzen aussenden, die bei weit mehr als 20 Kilohertz liegen. Damit ist dieser nur für den Marder, aber nicht mehr für den Menschen hörbar.

Eigentlich nicht hörbar

Der Marderschreck sendet einen Ton in einem Frequenzbereich aus, welche für den Menschen nicht hörbar sein sollte. Ist das Gerät aber falsch eingestellt oder beschädigt, könnte das Geräusch auch für Erwachsene wahrnehmbar sein. Aufgrund der Lautstärke stellt es eine dauerhafte Belästigung dar.

Es könnte allerdings sein, dass der Nachbar den Marderschreck falsch eingestellt hat oder ein Defekt vorliegt. Dann senden diese auf einer Frequenz aus, die auch für den Menschen wahrnehmbar sind.

Du vernimmst ein ständiges Piepsen, welches störend ist. Das Einschlafen fällt schwerer und im Alltag ist das Geräusch äußerst unangenehm. Daher besteht der Wunsch, dass der Nachbar die Geräte abschaltet, um endlich wieder ohne Lärmbelästigung zu leben.

Gesundheitliche Folgen

Dieser Wunsch ist nachvollziehbar. Denn der hörbare Marderschreck erweist sich nicht nur als störend. Er besitzt eine deutliche Wirkung auf Deine Gesundheit. Denn die Lautstärke beträgt gerne mehr als 100 Dezibel und in der direkten Umgebung erzeugt dies eine Wirkung als würdest Du neben einer Baustelle leben.

Als Folge ist etwa denkbar, dass Du einen Hörschaden davonträgst. Ist Dein Gehör dauerhaft dem lauten Geräusch ausgesetzt, gerät es an seine Belastungsgrenze. Mit der Zeit nimmt das Hörvermögen ab und Schäden treten auf. Dies könnte sich auch in einem chronischen Tinnitus[1]https://www.aerzteblatt.de/archiv/137200/Chronischer-Tinnitus-eine-interdisziplinaere-Herausforderung äußern.

Ebenso sind weitere Beschwerden denkbar. So geht die ständige Lärmbelästigung mit Kopfschmerzen, Schwindel und Konzentrationsstörungen einher. Es mindert Deine Lebensqualität und stellt eine deutliche Belastung dar.

Gesundheitlich ist der Einfluss des Marderschrecks daher nicht zu unterschätzen. Nimm die Ultraschallgeräte ernst und versuche diesen Lärm zu reduzieren. Andernfalls zeigen sich langfristig die Folgen der dauerhaften Lärmbelästigung und Deine Gesundheit ist deutlich angegriffen.

Rechtliche Ansprüche

Die dauerhafte Beschallung mit dem Marderschreck musst Du keinesfalls hinnehmen. Bevor Du jedoch den rechtlichen Weg beschreitest und direkt mit dem Anwalt drohst, solltest Du das persönliche Gespräch suchen. Wahrscheinlich ist Deinem Nachbarn gar nicht bewusst, dass die Töne für andere Menschen wahrnehmbar sind und somit eine Belästigung darstellen. Sein Hörvermögen ist vielleicht schon so reduziert, dass er das Gerät nicht hört und daher davon ausgeht, dass dies auch für andere Menschen gilt.

Indem Du zunächst freundlich darauf hinweist, dass der Marderschreck Dich stört, könntet Ihr gemeinsam eine Lösung finden. Vielleicht reicht es ja schon, die Einstellung des Geräts zu ändern oder es wird an einem anderen Ort platziert. Reagiert Dein Nachbar mit Verständnis, bleibt Dir der weitere Rechtsweg erspart und der Nachbarsschaftsfrieden bleibt gewahrt.

Nicht immer zeigen sich Nachbarn jedoch so einsichtig. Schließlich geht es Ihnen in erster Linie um den Schutz des Fahrzeugs oder eigenen Tiere und daher scheinen die Ultraschall Geräte unverzichtbar.

Aus rechtlicher Sicht könnte der Einsatz des Marderschrecks eine Lärmbelästigung[2]https://mieterengel.de/laermbelaestigung-nachbarn/ darstellen, welche Du nicht dulden musst. Wird hierbei eine Lärmgrenze überschritten, ist eine Unterlassung berechtigt, sodass Dein Nachbar das Gerät nicht mehr betreiben darf.

Auf Unterlassung klagen

Lässt sich keine Einigung mit dem Nachbarn finden, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Führe ein Lärmprotokoll und klage auf Unterlassung, um den Betrieb des Marderschrecks zu verbieten.

Hierzu solltest Du zunächst ein Lärmprotokoll führen. In diesem hältst Du fest, zu welcher Uhrzeit das Geräusch auftritt. Am besten nutzt Du ein Dezibelmeter, um die Lautstärke zu messen. So erhältst Du völlig neutral einen Nachweis darüber, dass eine Lärmbelästigung auftritt.

Befrage zudem weitere Anwohner, ob diese sich auch von dem Marderschreck gestört fühlen. Dies könnte Dein Argument untermauern und der Forderung Nachdruck verleihen, dass die Nutzung des Marderschrecks doch zu unterlassen sei.

Zeigt sich der Nachbar dennoch unbeeindruckt, hilft nur die anwaltliche Unterstützung. Dieser kann das geltende Recht durchsetzen und eine Unterlassung der Nutzung des Marderschrecks erzwingen. Nach dem Gesetz her ist der Nachbar dazu verpflichtet zunächst andere Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich vor dem Marder zu schützen. Dazu zählen etwa das Anbringen eines Marderschutzgitters oder der Einsatz eines Mardersprays.

Die Anwaltskosten muss der Nachbar tragen, falls die Forderung nach Unterlassung vom Gericht bestätigt wird. Somit fallen keine zusätzlichen Kosten an und der Marderschreck stellt keine Belästigung mehr dar.

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Lärm durch den Marderschreck beenden

Treibt ein Marder in der Umgebung sein Unwesen, geht dies mit einer großen Angst einher. Der Marder könnte sich auf dem Dachboden einnisten, Fahrzeugkabel anfressen oder gar kleine Tiere reißen. Daher ist das Anliegen berechtigt, sich vor dem kleinen Raubtier zu schützen.

Der Marderschreck gilt hierbei als beliebte und effektive Methode. Er setzt auf einen lauten Ton, welcher eigentlich nur für den Marder zu hören sein sollte. Doch teilweise werden die Geräte so betrieben, dass sich das Piepen in einer hörbaren Frequenz befindet. Damit stellt es eine dauerhafte Lärmbelästigung dar und beeinträchtigt Deine Lebensqualität.

Wird eine Lärmgrenze überschritten, besteht die Möglichkeit der Klage auf Unterlassung. Zusammen mit einem Anwalt kannst Du dann durchsetzen, dass der Marderschreck abgeschaltet bleibt. So sorgst Du dauerhaft wieder für Ruhe und Dein Nachbar muss andere Möglichkeiten ausschöpfen, um sich vor dem Marder zu wehren.

Zunächst bietet es sich jedoch an, freundlich das Gespräch zu suchen. Gemeinsam findet Ihr hoffentlich eine Lösung, welche alle Parteien zufriedenstellt und der Rechtsweg nicht notwendig ist.

Häufige Fragen

Der Einsatz des Marderschrecks ist auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Hierbei müssen aber die üblichen Regelungen zum Lärmschutz eingehalten werden. Die Geräusche dürfen nicht zu laut sein und keine Beeinträchtigung für die Umgebung darstellen.

Der Marderschreck sendet im Normalfall einen Ton aus, welcher nicht für den Menschen hörbar ist. Dieser befindet sich im Ultraschallbereich. Ist das Gerät allerdings nicht korrekt eingestellt oder defekt, könnte die Tonhöhe niedriger sein. Dann ist das Geräusch nicht nur für den Marder, sondern auch für Menschen und insbesondere Kinder hörbar.

Nimmst Du den Marderschreck deutlich wahr, stellt dies eine Lärmbelästigung dar. Damit geht eine Belastung einher, welche Deine Gesundheit und speziell das Gehör angreift. Es drohen dauerhafte Hörschäden sowie weitere Beeinträchtigungen, wie etwa Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Ist der Marderschreck wahrnehmbar und zu laut, solltest Du zunächst das Gespräch suchen. Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig, bleibt Dir nur der Rechtsweg. Zusammen mit einem Anwalt kannst Du auf Unterlassung klagen, sodass der Betrieb des Marderschrecks in dieser Form nicht mehr erlaubt ist.

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Sebastian Jacobitz

Ein Kommentar

  1. Ich lese immer wieder den Tipp sich ein Schallmessgerät / Dezibilmeter für ein Lärmprotokoll zu kaufen. Die Gerät mit Preisen im mittleren 2stelligen Bereich können jedoch nur bis 8 Khz messen. Ergo messen in dem Bereich die jeder Mensch hören kann und als störend empfindet. Erst Geräte im Preissegment ab 4stellig können überhaupt bis 20 Khz messen.

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