Auf einen Blick
Ratten gelten in Deutschland als große Plage. Mehrere hundert Exemplare leben schätzungsweise in Deutschland und richten immense Schäden an. Sie übertragen Krankheiten und kontaminieren Lebensmittel. Daher besteht eine Meldepflicht, wenn sich einzelne Nagetiere auch bei Dir einfinden.
Rattengifte gelten als wirksames Bekämpfungsmittel. Unkompliziert ausgelegt, tötet der Wirkstoff eine Vielzahl von Ratten. Dadurch ist selbst die Eindämmung eines größeren Befalls möglich.
Doch darfst Du als Privatperson überhaupt das Rattengift auslegen oder ist dies Einschränkungen unterlegen? Schließlich ist der Wirkstoff auch für andere Tiere gefährlich und stellt eine Gefahr für die Umwelt dar. Erfahre, welche rechtlichen Grundlagen zum Rattengift bestehen.
Profis vorbehalten
Moderne Rattengifte setzen auf Wirkstoffe, welche die Blutgerinnung hemmen. Diese werden als Antikoagulantien[1]https://www.medikamente-per-klick.de/apotheke/medikamentenglossar/antikoagulantien-blutverduenner/ bezeichnet. Diese erweisen sich als überaus effektiv im Kampf gegen die Schädlinge. Allerdings sind diese Mittel auch für andere Tiere nicht ungefährlich.
Nehmen etwa Hunde oder Katzen bereits kleinste Mengen auf, droht auch hier ohne Behandlung der Tod. Die Tiere verbluten innerlich und erliegen der Wirkung des Rattengifts.
Gefährliche Wirkung
Das Rattengift ist auch für andere Lebewesen hochgefährlich. Daher sind die meisten Wirkstoffe nur Personen vorbehalten, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Privatpersonen können in diesem Zusammenhang ein Seminar zur Erlangung des Sachkundenachweises absolvieren.
Aus diesen Gründen wurde in der EU im Jahre 2013 die Verordnung erlassen, dass Biozid-Produkte nicht mehr von Privatpersonen benutzt werden dürfen. Darunter fallen rund 95% der verwendeten Rattengifte.
Diese dürfen nur noch von Personen verwendet werden, die entweder einer Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer absolviert haben oder einen Sachkundenachweis vorweisen können. Als Laie, ohne jegliche Kenntnisse, ist der Einsatz des üblichen Rattengifts nicht erlaubt.
Sachkundenachweis
Findest Du als Privatperson zum ersten Mal Ratten in Deinem Garten oder dem Haus vor, lohnt sich der Aufwand zum Erwerb des Sachkundenachweises kaum. Das Aufstellen von Rattenfallen oder der Ruf des Kammerjägers sind in diesen Fällen bessere Optionen.
Dennoch könnte für manche Personengruppen das Erlangen des Sachkundenachweises interessant sein, um auf legale Weise das Rattengift zu nutzen. Dies gilt zum Beispiel für Landwirte oder Gärtner, die häufiger in Kontakt mit den Schädlingen kommen. Sie besitzen ein größeres Interesse am Auslegen des Rattengifts und damit lohnt sich die Schulung.
Berechtigtes Interesse zum Einsatz des Rattengiftes
Für Privatpersonen gibt es Mittel zur Rattenbekämpfung, die mit einem geringeren Aufwand verbunden sind als das Rattengift. Landwirte oder andere Personen, die öfter mit Ratten Probleme haben, können aber den Sachkundenachweis erlangen, um das Rattengift einsetzen zu dürfen.
Die Seminare gehen meist über mehrere Tage, in denen genauer über die Gefahren und die Anwendung des Rattengifts aufgeklärt wird. Die Teilnehmer erfahren hierbei, wie Sie Rodentizide zur Bekämpfung der Ratten einsetzen und worauf zu achten ist. Auf diese Weise erlangen Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um das Rattengift einsetzen zu dürfen.
Zielgruppe dieser Schulungen sind jedoch keine Privatleute, sondern Arbeitnehmer, die bereits Erfahrungen in der Schädlingsbekämpfung sammeln konnten. Dazu zählen neben den Landwirten u.a. Hausmeister, Handwerker oder Dienstleister in der Abwasserwirtschaft.
Legales Rattengift
Nicht jedes Rattengift ist nur Anwendern vorbehalten, die über eine entsprechende Fachkenntnis verfügen. Möchtest Du nicht den aufwendigen Weg der Schulung gehen, stehen Dir noch Rattengifte der „1. Generation“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Mittel, die auf die folgenden Wirkstoffe setzen:
Hierbei besteht jedoch die Einschränkung, dass einige Ratten bereits Resistenzen gegen diese Wirkstoffe gebildet haben. Damit erweisen sich jene Rattengifte nicht mehr als effektiv.
Beim Auslegen musst Du zudem die gesetzlichen Vorschriften beachten. So ist die Anwendung nur in einer speziellen Köderbox und auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Damit soll das Risiko minimiert werden, dass andere Tiere durch die Einnahme des Gifts zu Schaden kommen.
Vermeide das Auslegen des Rattengifts, falls sich Kleintiere, Hunde oder Katzen im Haushalt befinden. Die Aufnahme selbst geringer Dosen ruft gefährliche Vergiftungserscheinungen hervor, welche unbehandelt zum Tod führen. Überlasse die Anwendung daher lieber Profis oder setze auf andere Mittel zur Rattenbekämpfung.
Anwendung nur mit Fachkenntnissen erlaubt
Rattengift erweist sich als effektiv, um einen Befall der Schädlinge einzudämmen. Doch die Wirkung beschränkt sich nicht nur auf die Nager. Auch andere Lebewesen, die den Wirkstoff aufnehmen, erleiden eine Vergiftung. Aufgrund der großen Gefahren ist es nur Schädlingsbekämpfern und Personen mit einem Sachkundenachweis vorbehalten, moderne Rattengifte der „2. Generation“ einzusetzen.
Als Privatperson stehen Dir lediglich ältere Wirkstoffe legal zur Verfügung, welche allerdings deutlich an Effektivität eingebüßt haben. Daher sollten Laien lieber andere Methoden wählen, um den Rattenbefall einzudämmen. Hierfür bieten sich natürliche Hausmittel oder Rattenfallen an, um zumindest wenige Tiere in die Flucht zu schlagen. Haben sich eine Vielzahl von Ratten bei Dir eingefunden, dann beauftrage lieber einen Schädlingsbekämpfer, um das Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Häufige Fragen
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Sebastian Jacobitz
Ich bin Sebastian Jacobitz, Schädlingsbekämpfer aus Leidenschaft. Mit einem Abschluss im Wirtschaftsingenieurwesen von der BTU-Cottbus und jahrelanger Erfahrung in der Branche widme ich mein Leben dem Schutz von Häusern und Unternehmen vor ungebetenen Gästen. Von Ameisen über Nagetiere bis hin zu Insekten – meine Mission ist es, eine ungezieferfreie Umgebung zu schaffen und gleichzeitig umweltverträgliche Lösungen zu finden.