Auf einen Blick
Ratten gelten als gefährliche Schädlinge. Übertragen Sie doch einige Krankheitserreger und richten mit Ihren scharfen Zähnen einen beträchtlichen Schaden an. Der Einsatz eines professionellen Schädlingsbekämpfers ist mit hohen Kosten verbunden. Daher liegt es nahe, zunächst eigenständig zu versuchen, den Befall in den Griff zu bekommen.
Vermutest Du nur vereinzelt Ratten bei Dir, könnte das Aufstellen von Rattenfallen den gewünschten Erfolg bringen. Sowohl Lebendfallen als auch tödliche Fallen sind frei im Handel erhältlich. Doch bedeutet dies, dass auch Jedermann diese Fallen aufstellen darf oder unterliegen diese strengeren Auflagen?
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Jagdrecht beim Aufstellen von Fallen
Der Einsatz von Fallen war bei der Jagd ein beliebtes Mittel, um das Wild einzufangen. Dabei wurden die Tiere entweder direkt getötet oder fixiert, um Sie dann einzusammeln.
Diese Praxis ist heutzutage kaum mehr anzutreffen. Das Aufstellen von Fallen ist im jeweiligen Jagdrecht der Bundesländer geregelt. Dabei liegen strenge Vorschriften zum Einsatz der Fallen[1]https://djz.de/mit-der-falle-jagen-758/ vor. Damit wird sichergestellt, dass durch die Fallen weder andere Tiere noch Menschen einer Gefahr ausgesetzt sind. Denn da die Fallen selten zielgerichtet arbeiten, sondern der Mechanismus auf vielfältige Weise ausgelöst wird, könnten etwa spielende Kinder schwere Verletzungen beim Kontakt mit den Fallen davontragen.
Daher ist der Einsatz grundsätzlich nur Personen gestattet, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Sie müssen die Fallen so aufstellen, dass möglichst keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Als Privatperson dürftest Du solche Fallen also nicht aufstellen. Dies ist nur Personen mit Fachkenntnissen gestattet, die die jeweiligen Auflagen des Jagdrechtes beachten.
Einsatz von Fallen gegen Schädlinge
Möchtest Du die Fallen aufstellen, um Ratten und Mäuse zu bekämpfen, fällt dies jedoch nicht unter das Jagdrecht. Bei der Schädlingsbekämpfung auf privatem Grund findet das Jagdrecht keine Anwendung. Damit liegt rechtlich eine andere Grundlage vor und es ist zunächst nicht ausschließlich Personen mit nachweisbaren Fachkenntnissen gestattet, eine Rattenfalle aufzustellen.
Regelungen bei der Schädlingsbekämpfung
Während Fallen in der freien Natur dem Jagdrecht unterliegen, ist dies bei der Schädlingsbekämpfung auf dem Privatgrundstück nicht gegeben. Dort bestehen lockere Regelungen, sodass lediglich das Tierschutzgesetz zu berücksichtigen ist. Das Aufstellen der Fallen zur Schädlingsbekämpfung ist auch für Privatpersonen ohne nachgewiesenen Fachkenntnissen erlaubt.
Als Privatperson darfst Du selbst ohne Nachweis von Fachkenntnissen die Rattenfalle auf Deinem Grundstück anwenden. Die Fallen sind in Deutschland frei verkäuflich und dürfen von jedermann eingesetzt werden. Besondere Voraussetzungen musst Du also nicht erfüllen.
Höhere Anforderungen bestehen nur, wenn Du die Nagetiere gewerblich bekämpfen willst. Möchtest Du also selbst als Schädlingsbekämpfer aktiv sein, ist hierzu ein Sachkundenachweis notwendig. Die genauen Anforderungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Meist musst Du hierfür einen Kurs erfolgreich absolvieren, in welchem Du entsprechende Fachkenntnisse vermittelt bekommst. Dann darfst Du auch gewerblich aktiv werden und gegen die Nagetiere vorgehen.
Darauf musst Du beim Einsatz der Rattenfallen achten
Als Privatperson darfst Du zunächst ohne Einschränkung die Rattenfallen auf Deinem Grundstück aufstellen. Du musst keine Nachweise erbringen oder einen Antrag stellen. Dennoch ist natürlich nicht alles erlaubt.
Unnötiges Leid vermeiden
Beim Einsatz der Rattenfallen ist das Tierschutzgesetz zu beachten. Darin ist festgehalten, dass bei der Tötung der Schädlinge keine unnötigen Qualen auftreten dürfen. Die Fallen müssen zuverlässig funktionieren und die Tiere umgehend töten.
Denn obwohl das Jagdrecht keine Anwendung findet, unterliegt das Aufstellen der Rattenfallen dem Tierschutzgesetz[2]https://www.umweltbundesamt.de/rodentizide und den artenschutzrechtlichen Regelungen. Damit soll ein unnötiges Leid verhindert werden. Daher musst Du die folgenden Dinge bei der Bekämpfung beachten, um das Tier keinem unnötigen Leid auszusetzen.
Verbot von Klebefallen
Im Handel sind unterschiedliche Arten von Rattenfallen erhältlich. Als relativ einfach stellt sich der Einsatz von Klebefallen dar. Diese sind günstig und bekämpfen Ratten und Mäuse effektiv.
Doch die Anwendung der Klebefallen ist in Deutschland verboten. Die Nagetiere werden dort einem zu hohen Stress ausgesetzt. Der Todeskampf zieht sich über einige Stunden und das Tier erleidet in dieser Situation unnötige Qualen. Daher ist das Aufstellen der Klebefallen nicht erlaubt.
Zuverlässige Fallen verwenden
Beim Einsatz der Fallen darfst Du selbst entscheiden, um welche Variante es sich handelt. Denkbar sind etwa Schlagfallen, elektrische Fallen oder Lebendfallen. Lediglich Klebefallen sind grundsätzlich verboten.
Bei der Anwendung musst Du darauf achten, dass die jeweiligen Produkte zuverlässig funktionieren. Tödliche Fallen müssen so funktionieren, dass Mäuse oder Ratten auf der Stelle tot sind. Keinesfalls dürfen die Nager einem längeren Todeskampf ausgesetzt sein.
Insbesondere bei älteren Schlagfallen musst Du zunächst überprüfen, ob diese noch einwandfrei funktionieren. Ist der Mechanismus zu schwach und die Kraft verletzt den Nager lediglich schwer, ohne diesen zu töten, darfst Du die Falle nicht verwenden.
Vermeide jegliche Zweifel und kaufe moderne Rattenfallen, die ihre Aufgabe zuverlässig erledigen. Ein gezielter Bolzenschuss oder selbst eine Schlagfalle, sorgen für das sofortige Ableben, sodass ein zusätzliches Leiden nicht auftritt.
Keine Gefahr für Dritte
Zudem musst Du sicherstellen, dass keine unbeteiligten Tiere oder Menschen in Gefahr geraten. Eine Rolle spielt hierfür vor allem der Ort, an welchem Du die Rattenfalle aufstellst. Dies sollte entlang der vermuteten Laufwege geschehen. Am besten platzierst Du die Falle an einer Wand und stattest diese mit einem Köder aus, welcher für die Ratten attraktiv ist.
Keinesfalls darfst Du die Falle im Freien verdeckt aufstellen. Kinder könnten versehentlich die Falle auslösen und schwere Verletzungen davontragen. Auch Hunde oder Katzen könnten mit der Falle in Kontakt geraten.
Regelmäßige Kontrolle
Nach dem Aufstellen der Fallen ist eine regelmäßige Kontrolle wichtig. Dies sollte mindestens alle 12 Stunden erfolgen. So hast Du einen besseren Überblick darüber, ob andere Tiere in die Falle gegangen sind oder sonstige Probleme auftreten.
Sicherer Gebrauch
Um festzustellen, ob die Rattenfalle wie gewünscht funktioniert, musst Du sie regelmäßig kontrollieren. So erkennst Du, ob andere Tiere zu Schaden kommen oder eine Ratte gefangen wurde.
Notiere Dir sämtliche Fallen, die Du aufgestellt hast. Hast Du die Schadnager erfolgreich bekämpft, dann sammel alle Rattenfallen wieder ein und verstaue sie sicher. So ist der Einsatz mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und als Privatperson erlaubt.
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Der Einsatz der Rattenfallen als Privatperson
Ratten erweisen sich als gefährliche Schädlinge. Einen Schädlingsbekämpfer möchtest Du jedoch nicht beauftragen, da dies Dein Budget deutlich übersteigt. Als Alternative bieten sich der Einsatz von Rattenfallen oder Rattengift an. So möchtest Du die Ratte eigenständig vertreiben.
Das Aufstellen von Rattenfallen zur Schädlingsbekämpfung unterliegt in Deutschland nicht dem Jagdrecht. Du benötigst demnach weder einen Jagdschein noch einen Sachkundenachweis. Es kommen lediglich das Tierschutzgesetz sowie die artenschutzrechtlichen Regelungen zur Anwendung. Wie diese genau formuliert sind und welche Voraussetzungen beim Einsatz der Rattenfallen bestehen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Im Allgemeinen bedeutet dies, dass das offene Aufstellen auf dem Privatgrundstück erlaubt ist. Hierbei musst Du sicherstellen, dass keine Gefahr für andere Tiere sowie Kinder besteht. Stelle die Falle offen auf und setze einen Köder ein, welcher nur von Mäusen oder Ratten angenommen wird. Dann darfst Du im Garten oder im Haushalt die Fallen zum Töten oder Fangen der Ratten ohne Einschränkung einsetzen.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
1 | https://djz.de/mit-der-falle-jagen-758/ |
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2 | https://www.umweltbundesamt.de/rodentizide |
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Sebastian Jacobitz
Ich bin Sebastian Jacobitz, Schädlingsbekämpfer aus Leidenschaft. Mit einem Abschluss im Wirtschaftsingenieurwesen von der BTU-Cottbus und jahrelanger Erfahrung in der Branche widme ich mein Leben dem Schutz von Häusern und Unternehmen vor ungebetenen Gästen. Von Ameisen über Nagetiere bis hin zu Insekten – meine Mission ist es, eine ungezieferfreie Umgebung zu schaffen und gleichzeitig umweltverträgliche Lösungen zu finden.