Auf einen Blick

  • Bei Schädlingsbefall ist grundsätzlich der Vermieter zuständig und trägt die Kosten für die Bekämpfung.
  • Wenn der Befall durch Fehlverhalten des Mieters verursacht wurde, muss der Mieter die Kosten übernehmen.
  • Regelmäßige Kosten zur Vorbeugung von Schädlingen können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.
  • Bei Untätigkeit des Vermieters hast Du als Mieter das Recht auf Mietminderung oder selbstständige Beauftragung eines Kammerjägers.

Die Schädlingsbekämpfung geht mit einer hohen Belastung einher. Sowohl finanziell als auch mental, spürst Du die Auswirkungen. Denn der Kammerjäger geht schnell mit Kosten von mehreren hundert Euro einher. Je schwerwiegender der Befall und aufwendiger die Bekämpfung, desto höher sind die Kosten für den Kammerjäger.

Dabei glaubst Du, dass Du Dir als Mieter eigentlich nichts zuschulden kommen gelassen hast. Du hältst Deine Wohnung sauber, lüftest ausreichend und entsorgst Deine Essensreste unverzüglich. Musst Du in diesem Fall selbst die Kosten für die Schädlingsbekämpfung tragen oder ist der Vermieter hier in der Pflicht?

Vermieter trägt Kosten der Schädlingsbekämpfung

Der Vermieter ist in der Verantwortung, dass die Wohnung sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Weicht dieser von der ursprünglichen Vereinbarung ab, stellt dies einen Mangel[1]https://www.experten.de/2022/03/ungezieferbefall-im-mietrecht-pflichten-von-mieter-und-vermieter/ dar. Befinden sich Ratten in den Wänden oder krabbeln zahlreich die Kakerlaken aus den Abflüssen, ist die Wohnung nicht mehr uneingeschränkt nutzbar. Du musst Deine Lebensmittel sicher aufbewahren und kannst nachts möglicherweise kaum schlafen, da dort die Schädlinge am aktivsten sind.

Pflicht des Vermieters

Mit Abschluss des Mietvertrages gehen sowohl Mieter als auch Vermieter verschiedene Pflichten ein. Der Vermieter sichert den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu, während der Mieter die Zahlungen pünktlich leistet. Der Ungezieferbefall stellt einen Mangel dar, welcher der Vermieter beseitigen muss.

Grundsätzlich gilt, dass Du bei einem Schädlingsbefall den Vermieter informieren musst. Dieser ist danach in der Pflicht, diesen Mangel zu beseitigen. Wie dies geschieht, obliegt Seinem Verantwortungsbereich. Üblicherweise macht Er sich aber nicht selbst an die Schädlingsbekämpfung, sondern beauftragt hierfür einen Kammerjäger.

Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung trägt der Vermieter. Als Mieter musst Du lediglich Deinen Vermieter informieren und bist nicht dazu verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Zwar kann es sinnvoll sein, Hausmittel auszuprobieren und auf eine gründlichere Hygiene zu achten, doch notwendig ist dies nicht unbedingt. Der Vermieter übernimmt die Kosten für die einmalige Bekämpfung und Er muss sicherstellen, dass die Schädlinge nicht in das Haus oder gar die Wohnung gelangen.

Kosten einer wiederkehrenden Schädlingsbekämpfung

Bei einem einmaligen Befall trägt der Vermieter die Kosten der Schädlingsbekämpfung. Im Anschluss sollten alle Beteiligten sicherstellen, dass das Ungeziefer sich nicht erneut einfindet. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen angebracht, wie etwa das Verändern des Lüftungsverhaltens oder das Abschließen der Mülltonnen.

Ebenso könnte es notwendig sein, dass der Kammerjäger nun regelmäßig sich um den möglichen Ungezieferbefall kümmert. Er könnte Rattengift auslegen oder Fallen aufstellen, um die Schädlinge fernzuhalten. Dies geht mit laufenden Kosten einher, da eine ständige Kontrolle erforderlich ist.

Diese regelmäßigen Kosten dürfen vom Vermieter im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Auch die Beauftragung einer Gebäudereinigung könnte zur Vorbeugung der Schädlinge angebracht sein.

Versäumnisse des Mieters

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten der einmaligen Schädlingsbekämpfung. Er ist in der Verantwortung, dass die Wohnung einwandfrei nutzbar ist. Doch ganz kann sich der Mieter natürlich nicht von Seinen Verpflichtungen lösen. Auch Er muss dazu beitragen, dass die Wohnung sich in einem guten Zustand befindet.

Fehlverhalten des Mieters

Nicht immer muss der Vermieter die vollen Kosten für die Schädlingsbekämpfung tragen. Ist ein Fehlverhalten des Mieters für den Ungezieferbefall verantwortlich, muss Er auch für die Kosten aufkommen. Ursachen könnten ein unsachgemäßer Umgang mit dem Müll oder Essensresten sein, welcher Ratten oder andere Schädlinge anlockt.

Ist nachweisbar, dass der Schädlingsbefall aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters entstand, trägt der Mieter die Kosten für den Kammerjäger. Auch weitere Schäden sind vom Mieter zu tragen, die von den Ratten oder anderem Ungeziefer verursacht wurden.

Lässt ein Mieter ständig den Müll offen herumstehen oder entsorgt die Essensreste nicht sorgsam, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich Mäuse oder Ratten einfinden. Diese Kosten sind dann nicht mehr vom Vermieter zu tragen.

Wenn der Vermieter nichts unternimmt

Der Vermieter ist für die Beseitigung der Schädlinge verantwortlich. Da er auch die Kosten übernehmen muss, könnte es sein, dass er das Anliegen der Mieter einfach ignoriert. So könnte er darauf hoffen, dass die Mieter versuchen eigenständig den Schädlingsbefall in den Griff zu bekommen.

Sollte der Vermieter sich untätig zeigen, stehen im Mietrecht verschiedene Optionen offen, um mit dem Befall nicht allein gelassen zu werden.

  • Mietminderung

Vermieter reagieren häufig erst, wenn die Einnahmen nicht mehr wie selbstverständlich fließen. Als Mieter hast Du das Recht, die monatlichen Zahlungen zu kürzen, wenn ein Mangel vorliegt, der vom Vermieter nicht beseitigt wird. Die Höhe der Mietminderung kann bis zu 100% betragen[2]https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/ist-ungeziefer-in-der-mietwohnung-ein-grund-zur-mietminderung_222_542808.html , wenn einzelne Räume durch den Befall unbrauchbar werden. Einfach eigenständig bei Schädlingen die Miete zu kürzen, ist allerdings nicht anzuraten. Wende Dich zunächst an einen Anwalt oder einen Mietverein, um eine rechtssichere Umsetzung anzustreben.

  • Beauftragung des Kammerjägers und Kostenübernahme des Vermieters

Neben der Mietminderung hast Du auch die Möglichkeit selbst den Kammerjäger zu beauftragen. Hast Du dem Vermieter vorab eine Frist gesetzt und reagiert Er nicht, darfst Du selbst tätig werden. Wende Dich an einen Schädlingsbekämpfer und beauftrage diesen, um den Befall einzudämmen. Anschließend gibst Du die entstandenen Kosten an den Vermieter weiter.

Wer trägt die Kosten bei einem Schädlingsbefall?

Ob Mieter oder Vermieter für die Kosten des Kammerjägers aufkommen, ist gesetzlich klar geregelt. Im Regelfall muss der Vermieter die Kosten der einmaligen Schädlingsbekämpfung tragen. Es liegt in Seiner Verantwortung, dass die Wohnung sich in einem guten Zustand befindet.

Die Kosten sind nur dann vom Mieter zu tragen, wenn ein klares Fehlverhalten nachweisbar ist. Ist er schuld am Befall der Schädlinge oder des Ungeziefers, muss der Mieter für die Bekämpfung aufkommen.

Häufige Fragen

Prinzipiell ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Kosten des Kammerjägers zu zahlen. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Wohnungen frei von Schädlingen oder Ungeziefer sind. Lediglich wenn der Befall auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen ist, muss Er die Kosten übernehmen.

Die Schädlingsbekämpfung ist nur dann auf die Mieter umlegbar, wenn es sich um eine regelmäßige Maßnahme handelt. Diese dienen etwa der Vorbeugung und dem Schutz des Hauses. Die entstehenden Zahlungen dürfen auf die Mieter im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden.

Bei einem Schädlingsbefall gilt der Grundsatz, dass der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzeigen muss. Danach liegt die Schädlingsbekämpfung in der Verantwortung des Vermieters. Nur wenn der Mieter die Schädlinge nicht rechtzeitig meldet oder gar Schuld am Befall trägt, geht die Haftung auf Ihn über.

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